Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge über individuell angefertigte Architektur- und Gebäudemodelle, die direkt über Herzstück3D Studio beauftragt werden. Sie richten sich ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuell angefertigte Architektur- und Gebäudemodelle – B2B

Stand: 27.10.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge über individuell angefertigte Architektur-, Gebäude-, Gelände- und Präsentationsmodelle zwischen

Herzstück3D
Inhaberin: Christine Reuter
Jean-Mandel-Str. 2
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Telefon: +49 1520 4457560
E-Mail: hallo@herzstueck3d.de

– nachfolgend „Herzstück3D" genannt – und dem jeweiligen Auftraggeber – nachfolgend „Kunde" genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Das Angebot richtet sich insbesondere an Architekturbüros, Planungsbüros, Bauträger, Projektentwickler, Immobilienunternehmen, öffentliche Auftraggeber und sonstige gewerbliche oder selbstständig tätige Auftraggeber.

(4) Verträge mit Verbrauchern werden im Geschäftsbereich Architektur- und Gebäudemodelle nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage beziehungsweise Bestellung ausdrücklich, dass er den Vertrag ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken abschließt.

(5) Herzstück3D ist berechtigt, vor Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere durch Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eines Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren geschäftlichen Nachweises (z. B. Kammermitgliedschaft oder Gewerbeanmeldung).

(6) Herzstück3D liefert ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Aufträge mit Lieferung oder Leistungserbringung außerhalb Deutschlands werden nur nach gesonderter individueller Vereinbarung angenommen.

(7) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Herzstück3D ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen einer Bestellung oder sonstigen Korrespondenz auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist.

(8) Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Herzstück3D fertigt nach den individuellen Vorgaben des Kunden physische Architektur-, Gebäude-, Gelände- und Präsentationsmodelle an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Darin können insbesondere geregelt werden:

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Vertrag ausschließlich die Herstellung und Lieferung des physischen Modells. Ein Anspruch auf Herausgabe digitaler Modelle, Konstruktionsdateien, CAD-Dateien, Druckdateien, bearbeiteter Kundendaten, Produktionsdaten oder sonstiger Arbeitsdateien besteht nicht.

Aufbau und Aufstellung vor Ort

(4) Aufbau, Aufstellung und Montage des Modells vor Ort sind nicht im Grundleistungsumfang enthalten. Sie können auf Wunsch des Kunden gesondert beauftragt werden. Umfang, Termin und Vergütung werden in diesem Fall im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Anfahrts-, Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden gesondert ausgewiesen.

(5) Wird ein Aufbau vor Ort vereinbart, stellt der Kunde sicher, dass zum vereinbarten Termin:

(6) Verzögerungen und Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig vorliegen, gehen zulasten des Kunden. Kann der Aufbau aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, ist Herzstück3D berechtigt, den entstandenen Aufwand sowie einen erforderlichen weiteren Termin gesondert zu berechnen.

(7) Nicht Vertragsbestandteil sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

Zweckbestimmung

(8) Das Modell dient ausschließlich der räumlichen Visualisierung, Präsentation und Veranschaulichung des jeweiligen Projekts. Es ist kein Planungs-, Vermessungs-, Genehmigungs-, Ausführungs-, Statik- oder Prüfmittel.

(9) Aus dem Modell dürfen insbesondere keine verbindlichen Maße, technischen Eigenschaften, statischen Angaben, baurechtlichen Aussagen oder Ausführungsdetails abgeleitet werden, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

(10) Angaben, Bilder, Muster und Referenzmodelle auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Präsentationsunterlagen dienen der Veranschaulichung. Sie stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung für einen konkreten Auftrag dar.

§ 3 Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Referenzprojekten auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Eine Anfrage des Kunden über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege ist zunächst unverbindlich.

(3) Auf Grundlage der Anfrage und der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt Herzstück3D in der Regel ein individuelles Angebot. Das Angebot enthält insbesondere den vorgesehenen Leistungsumfang, den Preis, den für Zusatzleistungen geltenden Stundensatz sowie die voraussichtlichen Produktions- und Lieferbedingungen.

(4) Das Angebot von Herzstück3D ist bis zu dem darin genannten Datum verbindlich. Ist im Angebot keine Frist angegeben, ist es 14 Kalendertage nach Zugang verbindlich. Nach Ablauf der Frist ist Herzstück3D nicht mehr an das Angebot gebunden.

(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Kunden innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. per E-Mail) bei Herzstück3D eingeht. Eine anschließende Auftragsbestätigung dokumentiert den bereits geschlossenen Vertrag. Unverbindliche Preisauskünfte oder Kostenschätzungen vor dem Angebot werden ausdrücklich als solche bezeichnet und begründen keinen Vertrag.

(6) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer Bestätigung durch Herzstück3D in Textform, beispielsweise per E-Mail.

(7) Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

(8) Soweit der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wird, werden die Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB im gesetzlich zulässigen Umfang abbedungen. Die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern (§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB), bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Unterlagen des Kunden

(1) Der Kunde stellt Herzstück3D sämtliche zur Angebotserstellung, Konstruktion und Produktion erforderlichen Informationen, Pläne, Zeichnungen, Bilder, Texte, Maße, Materialvorgaben und Dateien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit folgender Angaben verantwortlich:

(3) Der Kunde übermittelt die erforderlichen Daten in einem mit Herzstück3D abgestimmten, gängigen und technisch verarbeitbaren Dateiformat. Die jeweils geeigneten Dateiformate und Exportanforderungen werden dem Kunden vor der Datenübermittlung mitgeteilt. Ist eine Aufbereitung, Reparatur, Konvertierung oder Rekonstruktion der übermittelten Daten über den üblichen Umfang hinaus erforderlich, teilt Herzstück3D dem Kunden den voraussichtlichen Zeitaufwand und die Kosten vorab mit; diese Leistung wird erst nach Beauftragung durch den Kunden in Textform ausgeführt und gesondert berechnet.

(4) Herzstück3D ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen auf technische, baurechtliche, planerische oder inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Eine Prüfung erfolgt nur auf offensichtliche Unstimmigkeiten und nur im Rahmen des für die Herstellung des Modells erforderlichen Umfangs.

(5) Erkennbare Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben werden dem Kunden nach Möglichkeit mitgeteilt. Die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Planungsunterlagen verbleibt beim Kunden.

(6) Ändern sich Planungsunterlagen oder Projektdaten nach Vertragsschluss, hat der Kunde Herzstück3D unverzüglich darüber zu informieren.

(7) Der Kunde hat einen geeigneten Ansprechpartner zu benennen, der zur Erteilung von Auskünften, zur Abstimmung sowie zur Freigabe berechtigt ist.

(8) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Unterlagen, Entscheidungen, Zahlungen oder Freigaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, verlängern vereinbarte Produktions- und Lieferfristen angemessen.

(9) Herzstück3D kann die weitere Bearbeitung aussetzen, solange notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden fehlen. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwendungen können dem Kunden nach vorheriger Information berechnet werden.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien der übermittelten Dateien und Unterlagen aufzubewahren. Herzstück3D übernimmt keine Pflicht zur dauerhaften Archivierung oder Wiederherstellung der vom Kunden übermittelten Originaldateien.

§ 5 Kundendaten, Vertraulichkeit und Unterauftragnehmer

(1) Herzstück3D behandelt nicht öffentlich zugängliche Projektunterlagen, Planungsdaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen des Kunden vertraulich.

(2) Die übermittelten Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung der Machbarkeit, Angebotserstellung, Auftragsbearbeitung, Produktion, Qualitätssicherung, Lieferung sowie gegebenenfalls zur Bearbeitung von Beanstandungen, Ersatzteil- und Nachbestellungen verwendet.

(3) Herzstück3D ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies für Konstruktion, Produktion, Verpackung, Versand oder technische Verarbeitung erforderlich ist. Herzstück3D stellt sicher, dass diese Informationen nur im erforderlichen Umfang erhalten und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

(4) Eine Veröffentlichung von Fotografien, Videoaufnahmen oder sonstigen Darstellungen des gefertigten Modells sowie von projektbezogenen Informationen zu Werbe-, Referenz- oder Präsentationszwecken erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

(5) Die Zustimmung kann insbesondere auf bestimmte Aufnahmen, Projekte, Medien, Nutzungsarten, Veröffentlichungszeitpunkte oder Zeiträume beschränkt werden. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nach einem Widerruf innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, soweit dies technisch möglich und mit zumutbarem Aufwand verbunden ist.

(6) Die Nennung oder Abbildung von Kundennamen, Firmenlogos, Projektbezeichnungen, Standorten, Bauherrn, beteiligten Planungsbüros oder sonstigen Projektbeteiligten sowie die Veröffentlichung von Planungsunterlagen des Kunden bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung in Textform.

(7) Vom Kunden bereitgestellte Original-Projektdateien werden grundsätzlich bis zu zwölf Monate nach vollständiger Abwicklung des Auftrags gespeichert und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Ansprüche, laufenden Verfahren oder sonstigen berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.

(8) Der Kunde kann nach Abschluss des Auftrags die frühere Löschung der von ihm bereitgestellten Original-Projektdateien in Textform verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Ansprüche, laufenden Verfahren oder sonstigen berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.

(9) Von Herzstück3D erstellte Konstruktions-, Bearbeitungs-, Produktions- und Druckdateien können für drei Jahre nach vollständiger Abwicklung des Auftrags gespeichert werden. Die Speicherung dient insbesondere der Qualitätssicherung, der Bearbeitung von Beanstandungen sowie der Ermöglichung möglicher Ersatzteil- und Nachbestellungen.

(10) Die von Herzstück3D erstellten Dateien gelten nicht als Original-Projektdateien des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe dieser Dateien besteht nicht, sofern eine Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(11) Die Speicherung von Produktionsdateien begründet keinen Anspruch des Kunden auf deren dauerhafte Aufbewahrung, auf eine spätere Nachbestellung oder auf die unveränderte Reproduzierbarkeit des ursprünglichen Modells.

(12) Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen bleiben von den vorstehenden Löschregelungen unberührt.

(13) Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Herzstück3D.

§ 6 Nutzungsrechte an Kundenvorgaben

(1) Übermittelt der Kunde Pläne, Zeichnungen, CAD-Dateien, Architekturentwürfe, Logos, Grafiken, Bilder, Texte oder sonstige geschützte Inhalte, versichert er, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte im für den Auftrag erforderlichen Umfang berechtigt ist.

(2) Der Kunde räumt Herzstück3D die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu konvertieren, zu skalieren, zu vereinfachen und zur Herstellung des beauftragten Modells zu verwenden.

(3) Die Nutzungsrechte gelten für die Dauer der Auftragsbearbeitung sowie darüber hinaus für die Dauer der Speicherung gemäß § 5, für die Bearbeitung von Beanstandungen, für die Abwicklung von Ersatzteil- und Nachbestellungen sowie zur Wahrnehmung berechtigter rechtlicher Interessen.

(4) Die Nutzungsrechte dürfen im erforderlichen Umfang auch an eingesetzte Dienstleister und Unterauftragnehmer weitergegeben werden.

(5) Der Kunde stellt Herzstück3D von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

(6) Herzstück3D ist berechtigt, die Bearbeitung von Inhalten abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder eine sonstige rechtswidrige Nutzung bestehen.

§ 7 Konstruktion, Maßstab und modellbaubedingte Abweichungen

(1) Die Konstruktion des Modells erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen sowie der im Angebot vereinbarten Anforderungen.

(2) Architekturmodelle erfordern aufgrund ihres Maßstabs regelmäßig eine Vereinfachung, Vergröberung oder Anpassung von Details. Insbesondere können sehr kleine Bauteile:

werden, wenn eine maßstabsgetreue Herstellung technisch nicht möglich, nicht ausreichend stabil oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre.

(3) Solche Vereinfachungen erfolgen nur, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und der vereinbarte Verwendungszweck des Modells nicht beeinträchtigt wird. Über wesentliche Vereinfachungen informiert Herzstück3D den Kunden vor Erteilung der Produktionsfreigabe.

(4) Geländeformen, Bepflanzung, Fahrzeuge, Personen, Möblierung und sonstige Umgebungselemente können abstrahiert oder symbolisch dargestellt werden.

(5) Eine verbindliche Maß- oder Fertigungstoleranz besteht nur, wenn diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt wurde. Im Angebot vereinbarte Toleranzen, Detaillierungsgrade, kleinste darstellbare Details, Materialien und Oberflächen gehen den allgemeinen Regelungen dieses Paragrafen vor; sie werden durch die Absätze 2 bis 9 nicht eingeschränkt.

(6) Bei 3D-gedruckten, gefrästen, gelaserten, gegossenen, geklebten oder manuell nachbearbeiteten Bestandteilen können fertigungsbedingt insbesondere folgende Merkmale auftreten:

(7) Bei transparenten oder transluzenten Bauteilen, insbesondere Verglasungen, sowie bei sehr dünnen Profilen, Stäben, Geländern, Sprossen und filigranen Fassadenelementen sind fertigungsbedingte Abweichungen in Materialstärke, Transparenz, Oberflächenqualität und Detailtreue technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Auf entsprechende Einschränkungen weist Herzstück3D vor der Produktionsfreigabe hin, soweit sie zu diesem Zeitpunkt erkennbar sind.

(8) Solche material-, maßstabs- und verfahrensbedingten Merkmale stellen keinen Mangel dar, soweit sie für die gewählte Herstellungsart üblich sind, den vereinbarten Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigen und die gewöhnliche beziehungsweise vereinbarte Verwendung des Modells nicht verhindern.

(9) Bildschirmdarstellungen, digitale Entwürfe und Farbreferenzen können aufgrund unterschiedlicher Bildschirme, Lichtverhältnisse, Druckverfahren und Materialien vom späteren Modell abweichen.

§ 8 Entwürfe, Korrekturen und Produktionsfreigabe

(1) Soweit vereinbart, erhält der Kunde vor Produktionsbeginn einen digitalen Entwurf, eine Visualisierung, eine Zeichnung, eine Bildansicht oder eine sonstige Freigabeunterlage.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabeunterlage sorgfältig und vollständig zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere:

(3) Die Freigabe oder die Mitteilung von Korrekturwünschen hat durch den hierzu berechtigten Ansprechpartner des Kunden in Textform zu erfolgen.

(4) Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturrunden im vereinbarten Preis enthalten.

(5) Der Kunde hat seine Korrekturwünsche innerhalb der jeweiligen Korrekturrunde vollständig und gebündelt in Textform zu übermitteln. Einzelne, zeitlich versetzte Mitteilungen können von Herzstück3D zu einer Korrekturrunde zusammengefasst werden.

(6) Der Kunde hat die Produktionsfreigabe oder seine gebündelten Korrekturwünsche innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der jeweiligen Freigabeunterlage zu übermitteln, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Frist vereinbart wurde.

(7) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist Herzstück3D berechtigt, die weitere Bearbeitung auszusetzen. Eine Freigabe durch Schweigen des Kunden erfolgt nicht. Vereinbarte Produktions- und Liefertermine verschieben sich mindestens um die Dauer der Verzögerung und gegebenenfalls zusätzlich um den Zeitraum, der zur erneuten Einplanung des Auftrags in den Produktionsablauf erforderlich ist.

(8) Im Rahmen der enthaltenen Korrekturrunden werden Anpassungen vorgenommen, die sich innerhalb der ursprünglich vereinbarten Vorgaben, Planungsgrundlagen und des vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.

(9) Nicht als enthaltene Korrektur gelten insbesondere:

(10) Weitere Korrekturrunden und zusätzliche Änderungsleistungen werden nach dem hierfür tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand auf Grundlage des im Angebot ausgewiesenen Stundensatzes gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt in Schritten von 15 Minuten. Eine Mindestabrechnung je Änderungsvorgang gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(11) Über kostenpflichtige Zusatzleistungen und ihre voraussichtlichen Kosten informiert Herzstück3D den Kunden vor der Ausführung. Herzstück3D führt sie erst nach Beauftragung durch den Kunden in Textform aus. Eine verbindliche Kostenzusage besteht nur, wenn ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

(12) Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebenen Inhalte seinen Anforderungen entsprechen und auf Grundlage der Freigabe produziert werden dürfen.

(13) Die Produktionsfreigabe schließt Mängelrechte wegen Abweichungen, die bei sorgfältiger Prüfung der Freigabeunterlage nicht erkennbar waren, sowie wegen Fehlern aus der anschließenden Produktion nicht aus.

(14) Änderungen nach erteilter Produktionsfreigabe sind nur möglich, wenn Herzstück3D deren technische und zeitliche Umsetzbarkeit bestätigt. Bereits ausgeführte Arbeiten, verbrauchtes Material sowie zusätzlicher Konstruktions- und Produktionsaufwand werden gesondert berechnet.

§ 9 Änderungen und Beendigung des Auftrags

(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch Herzstück3D in Textform.

(2) Herzstück3D informiert den Kunden vor der Umsetzung über vorhersehbare Mehrkosten und Auswirkungen auf Produktions- und Liefertermine. Kostenpflichtige Änderungen werden erst ausgeführt, nachdem der Kunde sie in Textform beauftragt hat.

(3) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Modells kündigen. Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung durch den Besteller bleiben unberührt.

(4) Im Fall einer Kündigung durch den Kunden behält Herzstück3D den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Herzstück3D muss sich dasjenige anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen wird.

(5) Aufgrund der individuellen Fertigung ist eine anderweitige Verwertung des Modells oder bereits projektbezogen hergestellter Bestandteile regelmäßig nur eingeschränkt oder nicht möglich. Als ersparte Aufwendungen kommen insbesondere noch nicht beschaffte Materialien, noch nicht erbrachte Arbeits- und Maschinenleistungen sowie anderweitig verwendbare Materialien oder Bestandteile in Betracht.

(6) Herzstück3D wird dem Kunden auf Verlangen die geltend gemachte Vergütung nachvollziehbar aufschlüsseln. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Herzstück3D infolge der Beendigung des Vertrags höhere Aufwendungen erspart hat oder ein geringerer Vergütungsanspruch besteht.

(8) Soweit die geleistete Anzahlung höher ist als die nach den vorstehenden Absätzen geschuldete Vergütung, wird der verbleibende Betrag an den Kunden zurückgezahlt. Soweit die geleistete Anzahlung zur Deckung der geschuldeten Vergütung nicht ausreicht, ist der Kunde zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet.

(9) Gesetzliche Rücktritts-, Anfechtungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro.

(2) Die im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Soweit Herzstück3D die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Angebot und in der jeweiligen Rechnung.

(3) Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung, Expressversand, Aufbau vor Ort, Anfahrt und Reisezeiten sowie sonstige zusätzliche Leistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

(4) Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes festgelegt wurde, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung nach Vertragsschluss als Anzahlung und die verbleibenden 50 Prozent nach Fertigstellung, jedoch vor Versand des Modells, fällig.

(5) Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung ohne Abzug zahlbar. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige und der zugehörigen Rechnung ohne Abzug zahlbar.

(6) Herzstück3D ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zur Aufnahme der Konstruktion und Produktion verpflichtet.

(7) Die Restzahlung wird fällig, sobald Herzstück3D den Kunden in Textform über die Fertigstellung des Modells informiert und die entsprechende Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung übermittelt hat.

(8) Der Versand beziehungsweise die Übergabe erfolgt erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung. Eine hierdurch verursachte Verzögerung hat Herzstück3D nicht zu vertreten.

(9) Verzögert sich der Versand, die Übergabe oder ein vereinbarter Aufbau des fertiggestellten Modells aufgrund einer vom Kunden nicht rechtzeitig geleisteten Zahlung, Annahme oder sonstigen Mitwirkungshandlung, ist Herzstück3D berechtigt, dem Kunden die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Lager-, Versicherungs-, Transport-, Personal- und sonstigen Mehraufwendungen zu berechnen. Herzstück3D wird den Kunden vor Entstehung wesentlicher zusätzlicher Kosten nach Möglichkeit informieren.

(10) Leistet der Kunde auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist eine fällige Zahlung nicht, ist Herzstück3D nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs sind insbesondere ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwertungen anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(11) Abweichende Zahlungspläne, Zahlungsfristen oder Fälligkeitsregelungen können im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen gehen den vorstehenden Regelungen vor.

(12) Soweit für zusätzliche Änderungsleistungen kein Festpreis vereinbart wurde, werden diese nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand und dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz berechnet.

(13) Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(14) Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsschäden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern.

(15) Herzstück3D ist berechtigt, die Bearbeitung des Auftrags auszusetzen, solange eine fällige Anzahlung, Zwischenzahlung, Zusatzvergütung oder sonstige vereinbarte Zahlung nicht vollständig eingegangen ist. Vereinbarte Produktions- und Liefertermine verschieben sich entsprechend.

(16) Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt außerdem für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die mit der Forderung von Herzstück3D in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder eng mit ihr zusammenhängen.

(17) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 11 Produktions- und Lieferzeiten

(1) Produktions- und Lieferzeiten werden individuell vereinbart oder im Angebot angegeben.

(2) Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Allgemeine Angaben auf der Website oder in Vorabauskünften sind unverbindlich.

(3) Eine vereinbarte Produktionsfrist beginnt erst, wenn:

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Nachträgliche Änderungswünsche, ergänzende Anforderungen oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Produktions- und Lieferzeit angemessen, soweit die Verzögerung die Leistung tatsächlich beeinflusst. Über Ursache und voraussichtliche Dauer informiert Herzstück3D unverzüglich. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Kann Herzstück3D einen Liefertermin aus Gründen, die Herzstück3D nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein voraussichtlicher neuer Termin mitgeteilt.

(6) Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen Störungen von Transportwegen oder Lieferketten, nicht vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit erforderlicher Materialien oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Herzstück3D.

(7) Dauert ein solches Ereignis dauerhaft an und ist die Leistung auch innerhalb einer angemessenen neuen Frist nicht möglich, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Leistungsbefreiungsregelungen. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

(8) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 12 Versand, Gefahrübergang und Transportschäden

(1) Die Lieferung erfolgt als physisches Modell an die vereinbarte Lieferadresse innerhalb Deutschlands.

(2) Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde, bestimmt Herzstück3D die geeignete Verpackung, den Versandweg und das Transportunternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen.

(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich mit einer dem vereinbarten Warenwert angemessenen Transportversicherung. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde; sie werden im individuellen Angebot ausgewiesen und damit vor Vertragsschluss vereinbart. Ergibt sich der Versicherungsbedarf erst später (z. B. durch eine vom Kunden gewünschte Änderung), wird er vor der Ausführung gesondert vereinbart. Eine Versandart ohne angemessene Transportversicherung ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde trägt die vereinbarten Verpackungs- und Versandkosten.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht beim Versendungskauf mit Übergabe des Modells an das Transportunternehmen, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

(6) Wird ein Aufbau vor Ort durch Herzstück3D vereinbart, geht die Gefahr mit Abschluss des Aufbaus und Übergabe des Modells am Aufstellort auf den Kunden über.

(7) Der Kunde ist für die richtige und vollständige Angabe der Lieferadresse sowie für die Annahme der Sendung verantwortlich.

(8) Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dadurch entstehenden angemessenen Mehrkosten, insbesondere Kosten eines erneuten Versands oder einer Rücksendung.

(9) Gerät der Kunde mit der Annahme des Modells in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Herzstück3D ist insbesondere berechtigt, die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Lager-, Versicherungs-, Transport- und sonstigen Mehraufwendungen nach Maßgabe von § 10 Absatz 9 zu verlangen.

(10) Der Kunde wird gebeten, die Versandverpackung und das Modell unmittelbar nach Erhalt auf erkennbare Transportschäden zu prüfen, Schäden fotografisch zu dokumentieren, gegenüber dem Zusteller anzuzeigen und Herzstück3D unverzüglich zu informieren.

(11) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Anzeige erkennbarer beziehungsweise später festgestellter Mängel.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Das gelieferte Modell bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Herzstück3D.

(2) Vor vollständiger Bezahlung darf das Modell nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

(3) Zugriffe Dritter auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Modell sind Herzstück3D unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Mängelrechte

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind in folgender Reihenfolge:

  1. die individuelle Auftragsbestätigung,
  2. das individuelle Angebot,
  3. die vom Kunden erteilte Produktionsfreigabe und
  4. ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Abweichung:

(4) Bei einem berechtigten Mangel ist Herzstück3D zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Herzstück3D kann nach eigener Wahl den Mangel nachbessern oder ein mangelfreies Ersatzmodell beziehungsweise Ersatzbauteil liefern, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden zumutbar ist.

(5) Der Kunde hat Herzstück3D die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Das Modell oder der betroffene Bestandteil ist auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

(6) Beseitigt der Kunde einen behaupteten Mangel selbst oder lässt er ihn durch Dritte bearbeiten, ohne Herzstück3D zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung gegeben zu haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Gesetzlich anerkannte dringende Ausnahmefälle bleiben unberührt.

(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(8) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Modells.

(9) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:

§ 15 Umgang mit dem Modell, Kindersicherheit und Verwendungsgrenzen

(1) Architekturmodelle sind empfindliche Präsentations-, Anschauungs- und Ausstellungsobjekte. Sie sind ausschließlich für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte gewerbliche Verwendung bestimmt.

(2) Die Modelle sind ausdrücklich keine Spielzeuge und wurden nicht für die Benutzung durch Kinder entwickelt oder hergestellt.

(3) Architekturmodelle können insbesondere kleine, leicht lösbare oder verschluckbare Bestandteile, dünne oder zerbrechliche Bauteile, spitze Elemente, scharfe Kanten, Magnete, elektrische Bauteile oder andere empfindliche Bestandteile enthalten. Die Modelle sind daher außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren und dürfen Kindern nicht zum Spielen oder zur unbeaufsichtigten Benutzung überlassen werden.

(4) Werden Modelle in öffentlich zugänglichen Bereichen, Ausstellungen, Verkaufsräumen, Eingangsbereichen oder sonstigen Bereichen aufgestellt, in denen sich Kinder aufhalten können, hat der Kunde durch geeignete Aufstellung, Abdeckung, Absperrung oder Beaufsichtigung sicherzustellen, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt auf das Modell zugreifen können.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Modelle außerdem nicht bestimmt für:

(6) Der Kunde hat das Modell sachgerecht zu transportieren, zu lagern, aufzustellen und zu behandeln.

(7) Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäßen Transport, falsche Lagerung, Feuchtigkeit, Hitze, UV-Strahlung, mechanische Belastung, unsachgemäße Nutzung, Umbauten, Reparaturen oder sonstige Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, stellen keinen von Herzstück3D zu vertretenden Mangel dar.

§ 16 Rechte an den von Herzstück3D erstellten Unterlagen und Dateien

(1) Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte an den von Herzstück3D entwickelten Konstruktionslösungen, Produktionsmethoden, Bearbeitungsdateien, Druckdateien, Vorlagen, Arbeitsunterlagen und technischen Abläufen verbleiben bei Herzstück3D.

(2) Durch die Lieferung des physischen Modells werden keine digitalen Dateien, Konstruktionsdaten, Produktionsdaten, Herstellungsrechte oder Rechte zur gewerblichen Vervielfältigung übertragen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe solcher Dateien besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Kunde darf das gelieferte Modell im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit verwenden, ausstellen, präsentieren, fotografieren und für die projektbezogene Kommunikation oder Vermarktung nutzen.

(4) Eine gewerbliche Vervielfältigung des Modells, eine Digitalisierung zum Zweck der Reproduktion oder die Herstellung von Nachbauten durch den Kunden oder durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Herzstück3D nicht gestattet, soweit entsprechende Rechte von Herzstück3D betroffen sind.

(5) Die Speicherung von Konstruktions- oder Produktionsdateien begründet keinen Anspruch auf eine spätere Nachbestellung oder eine mit dem ursprünglichen Modell vollständig identische Reproduktion. Insbesondere können sich Materialien, Materialchargen, Farben, Oberflächen, Fertigungsverfahren, Maschinen, Softwarestände oder die Verfügbarkeit einzelner Komponenten zwischen Erst- und Nachbestellung verändern.

(6) Bei späteren Nachbestellungen bleiben technisch und materialbedingt übliche Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Modell vorbehalten. Für eine Nachbestellung gelten die zum Zeitpunkt ihrer Beauftragung angebotenen Preise, Produktionsbedingungen und Lieferzeiten.

(7) Rechte des Kunden und Rechte Dritter an den zugrunde liegenden Architekturentwürfen, Plänen, Marken, Logos und sonstigen Kundenvorgaben bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Herzstück3D haftet unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Herzstück3D nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von Herzstück3D.

(5) Herzstück3D haftet nicht für planerische, technische, baurechtliche, statische, wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen, die der Kunde oder Dritte ausschließlich auf Grundlage des Präsentationsmodells treffen. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Prüf-, Planungs- oder Beratungsleistung ausdrücklich Vertragsgegenstand war.

(6) Für einen Verlust von Kundendaten haftet Herzstück3D im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen höchstens in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.

§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von Herzstück3D in Herzogenaurach, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Herzstück3D.

(4) Herzstück3D ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Bei Kunden, mit denen keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden kann, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vertragsabreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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